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   AG Rostock, 29.10.2008 - 46 C 314/08   

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AG Rostock, 29.10.2008 - 46 C 314/08 (https://dejure.org/2008,49568)
AG Rostock, Entscheidung vom 29.10.2008 - 46 C 314/08 (https://dejure.org/2008,49568)
AG Rostock, Entscheidung vom 29. Oktober 2008 - 46 C 314/08 (https://dejure.org/2008,49568)
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Wird zitiert von ...

  • LG Rostock, 22.04.2009 - 1 S 276/08

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Nutzungsausfall bei Verzögerung der

    Die Berufung der Klägerin vom 02.12.2008 gegen das Urteil des Amtsgerichts Rostock vom 29.10.2008 - 46 C 314/08 - wird zurückgewiesen.

    unter Abänderung des Urteils des Amtsgerichts Rostock vom 25.09.2008 - 46 C 314/08 - die Beklagten als Gesamtschuldner zu verurteilen, an die Klägerin 1.817,97 Euro nebst Zinsen von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 10.10.2007 zu zahlen.

    (2) Eine Verzögerung könnte auch die Erforderlichkeit der längeren Wiederbeschaffungsdauer im Sinne des § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB betreffen (so BGH, NJW 2008, 915; AG Rostock im hier angefochtenen Urteil vom 29.10.2008 - 46 C 314/08; Böhme/Biela, aaO., Rn. D 71 mwN.; unklar KG, Urteil vom 16.12.1996 - 12 U 268/96).

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